Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mountainbike Kongress Saalbach 2023

1. Leistungen

1.1 Mit Zahlung der Teilnahmegebühr entsteht ein Anspruch auf folgende Leistungen: Teilnahme an der gebuchten Veranstaltung (inkl. aller Vorträge, Workshops, Abendveranstaltung), Pausenverpflegung, Mittagsjause sowie Login-Daten zum Download der Vorträge. Nicht inkludiert sind Kosten für Unterkunft, Transferkosten sowie die notwendigen Bergbahntickets (2 Bergfahrten pro Tag sind in der Jokercard inkludiert).

1.2 Der Kongressteilnehmer stimmt zu, dass seine Adresse für einschlägige branchenbezogene Werbung weitergegeben werden darf.

2. Geltungsbereich

2.1 Für Verträge über die Teilnahme am Kongress (Veranstaltung) gelten die Konditionen im Anmeldeformular sowie die nachfolgenden allgemeinen Vertragsbedingungen.

2.2 Die vorliegenden Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Kongress-Teilnehmers.

2.3 Ein Vertrag über die Teilnahme an der Veranstaltung kommt erst zustande, nachdem der Kongress-Veranstalter die Anmeldung gegenüber dem Teilnehmer schriftlich (per E-Mail) bestätigt hat.

3. Anmeldebedingungen

3.1 Anmeldungen zum Mountainbike Kongress Österreich stattfindend in Saalbach, ab 03.10.2023 werden nur mit dem vorgegebenen Anmeldeformular akzeptiert. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail eine Rechnung. Nach Eingang des Betrages auf unser Konto senden wir Ihnen die Teilnahmebestätigung zur gebuchten Veranstaltung zu. Kostenpflichtige Anmeldungen vor Ort sind nicht möglich.

3.2 Der Kongress-Veranstalter ist berechtigt, die Anmeldung zu der Veranstaltung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

4. Absagen von Veranstaltungen

4.1 Der Kongress-Veranstalter ist berechtigt, eine Veranstaltung aus wirtschaftlichen Gründen – z.B. wegen zu geringer Teilnehmerzahl – abzusagen. In diesem Fall erstattet der Kongress-Veranstalter den bereits geleisteten Teilnahmebeitrag. Weitergehende Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

5. Änderungen im Veranstaltungsverlauf

5.1 Kann der Termin zur Erbringung der Leistung durch einen der Vortragenden wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen, vom Kongress-Veranstalter nicht zu vertretenden Umständen, nicht eingehalten werden, ist der Kongress-Veranstalter unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzpflichten berechtigt, einen Ersatzreferenten zu verpflichten.

5.2 Vertretbare Abweichungen von angekündigten Programmen bzw. der Wechsel von Referenten bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zum Schadenersatz.

5.3 Der Kongress-Veranstalter behält sich das Recht vor, einzelne Vorträge der Veranstaltung zu ersetzen oder entfallen zu lassen, sofern die Umstände dies notwendig machen.

6. Nutzung von Veranstaltungsunterlagen

6.1 Der Kongress-Teilnehmer anerkennt das Urheberrecht der Vortragenden an den von diesem erstellten Werken (Präsentationsunterlagen, usw.). Eine Vervielfältigung und/oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch den Kongress-Teilnehmer bedarf der vorherigen, schriftlichen Einwilligung des Vortragenden.

6.2 Mit der Buchung der jeweiligen Veranstaltung erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass die während der Veranstaltung aufgezeichneten Foto-, Ton- und Videoaufnahmen für die Medien und für Werbemaßnahmen des Kongress-Veranstalters verwendet werden können.

7. Haftung

7.1 Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlungen sind gegenüber dem Kongress-Veranstalter ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

7.2 Der Kongress-Veranstalter haftet nicht für Verluste oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände auf Veranstaltungen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung dieser Gegenstände ist auf mindestens grobe Fahrlässigkeit des Veranstalters zurückzuführen. In gleicher Weise ist die Haftung für Personenschaden ausgeschlossen. Wir möchten Sie daher bitten, in den Pausen keine Wertgegenstände oder wichtige Materialien im Veranstaltungsbereich zurückzulassen.

7.3 Der Kongress-Veranstalter haftet nicht für die übermittelten Informationen, und zwar weder für deren Richtigkeit und Vollständigkeit, noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder die Übermittlung der Informationen rechts- oder sittenwidrig ist.

8. Stornierung

8.1 Bei Stornierung der Anmeldung wird eine Bearbeitungsgebühr von EUR 50,00 erhoben, sofern diese in schriftlicher Form spätestens bis 31.08.2023 bei uns einlangt. Bei Nichterscheinen eines Teilnehmers wird die gesamte Veranstaltungsgebühr fällig. Eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers ist möglich. Aus organisatorischen Gründen bitten wir jedoch darum uns dies vorab per E-Mail mitzuteilen.

9. Entrichtung der Teilnahmegebühr

3.1 Die Teilnahmegebühr für die gebuchte Veranstaltung in der jeweiligen Höhe ist innerhalb einer Woche ab Rechnungserhalt zu entrichten. Während dieser Zeit reservieren wir Ihnen die Plätze bei der gebuchten Veranstaltung.

9.2 Die Teilnahmegebühr ist vor Veranstaltungsbeginn vollständig zu entrichten. Bei Banküberweisungen  aus der Schweiz verwenden Sie bitte unser Schweizer Konto ansonsten wird eine Bankgebühr von 10,00 EUR berechnet.

ÖSTERREICH / EU:

IBAN: AT15 1509 0001 2135 5606
BIC/SWIFT: OBKLAT2L
Oberbank AG, Salzburg

SCHWEIZ:

IBAN: CH42 0852 5000 SA31 046A A
BIC/SWIFT: BTVACH22XXX
BTV 3 Banken Gruppe, Staad

9.3 Sollte am Veranstaltungstermin noch ein Teil des Rechnungsbetrages offen stehen, besteht seitens des Kongress-Teilnehmers kein Anspruch auf Teilnahme am Kongress. Die Anmeldung ist für den Kongressteilnehmer verbindlich.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Sollten einzelne Klauseln dieser allgemeinen Vertragsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder sollte der Vertrag eine Lücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vertragsklauseln oder Teile dieser Klauseln unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder fehlenden Klauseln treten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Die Parteien werden die Bedingungen als dann mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die dem mit der weggefallenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.

10.2 Für die Bedingungen und deren Durchführung gilt ausschließlich österreichisches Recht.

10.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem mit diesen Geschäftsbedingungen zusammenhängenden Vertrag und diesen Bedingungen ist Salzburg.

10.4 Der Veranstaltungs-Teilnehmer stimmt mit seiner Anmeldung der elektronischen Speicherung seiner Daten sowie der Zusendung des Newsletters zu. Gleichzeitig stimmt der Teilnehmer zu, mit Namen und Organisation/Firma als Teilnehmer in Teilnehmerlisten (online und offline) genannt zu werden.

 

Version 1.3 April 2023